Definition & Preisvergleich

GOZ 2000: Versiegelung Zahnfissuren

Die Definition für Z2000 lautet "Versiegelung von kariesfreien Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen, auch Glattflächenversiegelung, je Zahn" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten der Versiegelung von Zahnfissuren nach GOZ 2000 variieren von 5,06 € bis 12 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2000 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2000: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2000 beträgt: 90 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2000: Versiegelung Zahnfissuren" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

5,06 €11,64 €17,72 €

Versiegelung von Zahnfissuren mit aushärtenden Kunststoffen

Als ‘Fissur’ werden die Furchen bezeichnet, die sich auf den Kauflächen der Backenzähne befinden.

Selbst feine Zahnbürstenborsten gelangen nicht bis zum Grund einer Zahnfissur. Die Folge: Bakterien siedeln sich häufig unter der dort nur dünnen Zahnschmelzschicht an und zerstören die Zahnsubstanz.

Um Karies (Löcher in den Zähnen) zu vermeiden, werden noch kariesfreie Zahnfissuren mit einem dünn fließfähigen Füllungsmaterial aus Kunststoff aufgefüllt, das fest an der Zahnoberfläche haftet und den Zahn versiegelt.

Daneben können auch die glatten Zahnflächen wie die Oberflächen einer Zahnwurzel auf diese Weise geschützt werden.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Wenn Erschwernisse bei der Behandlung vorliegen, können diese über einen angemessenen Vergütungssatz berücksichtigt werden. Ein Grund für besondere Schwierigkeiten kann der hohe zeitliche Aufwand im Vergleich mit unkomplizierten Behandlungen sein: Sind die Zähne bei Kindern noch nicht ganz durchgebrochen, kommt der Zahnarzt oft nur schwer an die Zähne heran. Müssen mehrere getrennt voneinander liegende Furchen auf der Kaufläche versiegelt werden, dauert das länger als bei nur einer bestehenden Hauptfissur. Damit das Füllungsmaterial gut haftet, muss der Zahn vorher mithilfe von Spanngummi rundum trockengelegt werden. Das dauert bei einer großen Anzahl zu behandelnder Zähne länger, als wenn nur ein Zahn versorgt wird. Den aufgewendeten Mehraufwand kann sich der Zahnarzt durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes vergüten lassen.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nach dem tatsächlichen Aufwand, der zur Versiegelung der Zahnoberflächen erforderlich ist, können zusätzlich zur GOZ 2000 weitere notwendige Leistungen gesondert berechnet werden. Der Zahnarzt kann dafür geeignete Positionen der GOZ in Rechnung stellen, die seinen hohen Arbeitsaufwand entsprechend honorieren. Unter anderem wird mit folgenden Positionen ergänzend abgerechnet:

  • GOZ 1020 (Fluoridierung)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 4050 (Entfernung von Zahnbelägen)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Versiegelung verschiedener Ursache, Kariesfeststellung)
  • GOZ § 2 Abs. 3 (Versiegelung kosmetischer Ursache)

Analog: BEMA IP5

Definition: "Versiegelung von kariesfreien Fissuren und Grübchen der bleibenden Molaren (Zähne 6 und 7) mit aushärtenden Kunststoffen, je Zahn".
Abschnitt: Besuche (IP).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

IP5
ZZZZ-Keine Abkürzung1618,72 €

*Als Punktwert wurden 1,17 Euro zugrunde gelegt.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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