Definition & Preisvergleich

GOZ 2250: Konfektionierte Krone

Die Definition für Z2250 lautet "Eingliederung einer konfektionierten Krone in der pädiatrischen Zahnheilkunde" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für eine vorgefertigte Krone nach GOZ 2250 variieren von 11,81 € bis 27 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2250 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2250: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2250 beträgt: 210 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2250: Konfektionierte Krone" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

11,81 €27,16 €41,34 €

Konfektionierte Zahnkrone für Kinder

Milchzähne werden aus unterschiedlichen Gründen mit einer seriell gefertigten Zahnkrone versorgt. Notwendig ist das zum Beispiel, wenn die Zähne an Karies (Zahnfäule) erkranken und die umfangreich zerstörte Zahnsubstanz nicht mit einer Füllung aufgebaut werden kann. Es kann auch vorkommen, dass einzelne Zähne nur unvollständig ausgebildet werden oder ein Zahnunfall mit Zahnverlust der Grund ist.

Bei bleibenden Zähnen ist diese Behandlung sinnvoll, solange der Kiefer noch wächst.

Eine vorgefertigte (konfektionierte) Krone verhindert zudem, dass beim Vorliegen einer Zahnlücke die anderen Zähne in die Lücke wandern oder kippen. Die Stützfunktion des Zahnes wird mit einer Krone wieder hergestellt und weiterer Zahnsubstanzverlust damit verhindert. Durch spezielle Vorbehandlungsmaßnahmen bereitet der Zahnarzt den Zahn auf die Krone vor.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Die Anpassung sowie das Eingliedern der Krone gestaltet sich bei manchen Kindern schwieriger als üblich, da die Einsicht und die Mitarbeit oft noch fehlen. Mehr Zeit als normalerweise braucht der Zahnarzt auch, wenn die Zähne im Mund sehr eng stehen und generell wenig Platz vorhanden ist. Die Anpassung an kieferorthopädische Geräte wie Brackets und Bänder kann ebenfalls mehr Zeit beanspruchen. Dieser zeitliche Mehraufwand kann mit einer Erhöhung des GOZ-Satzes gesondert berechnet werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgerechnet

Je nachdem, wie langwierig das Eingliedern einer vorgeformten Krone ist, kann der Zahnarzt zusätzlich zur GOZ 2250 verwandte Gebührenpositionen zur Abrechnung heranziehen, die seinen ungewöhnlichen Aufwand entsprechend honorieren. Unter anderem können das folgenden Positionen sein:

  • GOZ 0070 (Vitalitätsprüfung eines Zahnes)
  • GOZ 0080 ff. (Betäubung der Schleimhaut im Mundinneren)
  • GOZ 2030 (Maßnahmen bei der Versorgung von Zahndefekten)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2180 (Plastischer Aufbau zur Vorbereitung auf eine Krone)
  • GOZ 2197 (Befestigung mittels Haftvermittler)
  • GOZ 2260, 2270 (Provisorische Versorgung)
  • GOZ 2330 (Maßnahmen zum Erhalt des Zahnnervs bei tiefer Zahnzerstörung)
  • GOZ 2340 (Maßnahmen zum Erhalt des freiliegenden Zahnnervs)
  • GOZ 2380 (Entfernen des Milchzahnnervs)
  • GOZ 2410 (Reinigung Wurzelkanal)
  • GOZ 2440 (Füllung Wurzelkanal)
  • GOZ 4030 (Entfernung scharfer Zahnkanten)
  • GOZ 4040 (Einschleifen durch Entfernung von Störkontakten)

Bestimmungen zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Kosten für konfektionierte Kronen sind gesondert berechnungsfähig."

Analog: BEMA 14

Definition: "Konfektionierte Krone (im Seitenzahnbereich in der Regel aus Metall) einschließlich Material- und Laboratoriumskosten in der pädiatrischen Zahnheilkunde".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

14
Keine Abkürzung 50 52,5 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

BEMA 14 bezieht sich auf die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit konfektionierten Kronen. Die Ziffer beinhaltet das Präparieren des Zahnes, das Einfügen der Krone sowie die Nachkontrolle.

Wichtige Abrechnungsdetails in Kurzform

  • Neben BEMA 14 nicht BEMA 13 c oder BEMA 13 d

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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