Definition & Preisvergleich

GOZ 2430: Medikament als Zahneinlage

Die Definition für Z2430 lautet "Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nummern 2360, 2380 und 2410, je Zahn und Sitzung" und ist im Abschnitt "Konservierende Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten für ein Medikament als Zahneinlage nach GOZ 2430 variieren von 11,47 € bis 26 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z2430 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z2430: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 2430 beträgt: 204 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 2430: Medikament als Zahneinlage" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

11,47 €26,39 €40,16 €

Medikamentöse Einlage in Verbindung mit anderen Maßnahmen

Medikamentöse Einlagen sind provisorische Versorgungen der Zahnwurzelkanäle bis zur endgültigen Füllung. Sie dienen einerseits der Desinfektion und/oder der Schmerzbeseitigung und zum anderen der Vorbereitung auf eine weitere Kanalaufbereitung.

Mittel der Wahl ist Kalziumhydroxid, da das Medikament durch seinen hohen ph-Wert antimikrobiell wirkt und gleichzeitig die Bildung neuer Zahnhartsubstanz anregt.

Das Einbringen der gelartigen oder cremigen Medikamente geschieht mittels einer Füllspirale. Solche Einlagen werden im Rahmen einer Wurzelkanalbehandlung sowie nach der Entfernung des Zahnmarks in den Zahn eingebracht.

Im Anschluss daran bekommt der Zahn eine vorübergehende speicheldichte Füllung.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Das Einlegen eines Medikamentes in den Zahn kann sich schwieriger als üblich gestalten, wenn mehrere Wurzelkanäle eines Zahns versorgt werden müssen. Sind die Kanäle noch dazu gekrümmt oder durch Dentikel (Kalkeinlagerungen im oder am Rand des Zahnmarks) verengt oder verschlossen, dauert die Behandlung deutlich länger als bei gerade verlaufenden Zahnwurzelkanälen. Auch die Verwendung eines OP-Mikroskops bedeutet einen zeitlichen Mehraufwand für den Zahnarzt. In solchen Fällen kann der erhöhte Zeitbedarf durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes abgegolten werden.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Je nachdem, wie groß der tatsächliche Aufwand beim Einbringen einer Medikamenteneinlage war und welche Arbeiten außerdem durchgeführt werden mussten, kann der Zahnarzt ergänzende Positionen zur GOZ 2430 in Rechnung stellen, die seine aufwendigen Leistungen entsprechend honorieren. Unter anderem wird mit folgenden verwandten Gebührenpositionen abgerechnet:

  • GOZ 2020 (Provisorischer Zahnverschluss)
  • GOZ 2040 (Trockenlegung mit Spanngummi)
  • GOZ 2197 (Befestigung mittels Haftvermittler)
  • GOZ 2400 (Elektrometrische Längenmessung eines Wurzelkanals)
  • GOZ 2410 (Reinigung und Erweiterung eines Wurzelkanals)
  • GOZ 2420 (Elektrophysikalisch-chemische Methoden zur Wurzelkanalaufbereitung)
  • GOZ § 6 Abs. 1 (Aufbaufüllung im Rahmen einer Wurzelbehandlung)

Analog: BEMA 34 (Med)

Definition: "Medikamentöse Einlage in Verbindung mit Maßnahmen nach den Nrn. 28, 29 und 32, ggf. einschließlich eines provisorischen Verschlusses, je Zahn und Sitzung".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

34
Med1515,75 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Die gereinigten und aufbereiteten Wurzelkanäle (vgl. BEMA 32, WK) werden mit einem Medikament gefüllt und der Zugang danach geschlossen, damit die Entzündung ausheilen kann.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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