Definition & Preisvergleich

GOZ 3120: Wurzelspitzenresektion (Seitenzahn)

Die Definition für Z3120 lautet "Resektion einer Wurzelspitze an einem Seitenzahn" und ist im Abschnitt "Chirurgische Leistungen" der privaten Gebührenordnung für Zahnärzte (GOZ) zu finden.

Die Kosten einer Wurzelspitzen-Resektion (Seitenzahn) nach GOZ 3120 variieren von 32,62 € bis 75 € und mehr. Denn GOZ-Nummern können in Deutschland nach unterschiedlichen Sätzen abgerechnet werden. In der Regel wird hierbei ein höherer Faktor als der einfache Steigerungssatz verwendet. Bei einem Satz größer als 2,3 muss der Zahnarzt schriftlich und nachvollziehbar begründen, warum Z3120 im konkreten Fall besonders aufwendig ist. Dies ist bis zum 3,5-fachen Satz möglich. Höhere Faktoren bedürfen einer vorhergehenden schriftlichen Vereinbarung.

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Z3120: Kosten und Honorar-Tabelle

Erklärung: Jeder GOZ-Position wird eine Punktzahl zugewiesen. Multipliziert man diese Zahl mit dem aktuellen Punktwert in Höhe von 5,62421 Cent (Stand: 11/2017), so erhält man die Kosten zum einfachen Satz. Nähere Infos hierzu finden Sie auf unserer Übersichtseite zum GOZ-Honorar.

Die Punktzahl für GOZ 3120 beträgt: 580 Punkte. Bitte beachten Sie, dass folgend lediglich die Kosten der Gebührenposition "GOZ 3120: Wurzelspitzenresektion (Seitenzahn)" verhandelt werden. Zahnbehandlungen sind komplex und bestehen i. d. R. aus verschiedenen Maßnahmen, die gesondert abgerechnet werden und in ihrer Gesamtheit die Behandlungskosten  bestimmen.

Faktor

1,0-facher Satz

2,3-facher Satz

3,5-facher Satz

Kosten

32,62 €75,03 €114,17 €

Entfernung der Wurzelspitze mittels Fräse

Die Wurzelspitze eines Zahns wird abgetrennt, um Zahnverletzungen oder Tumore zu behandeln, unnormale Zahnwurzelstellungen zu korrigieren oder Entzündungsherde zu beseitigen. Zur Bezeichnung einer Wurzelspitzenentfernung wird fachsprachlich der Begriff ‘Wurzelspitzenresektion’ verwendet.

Ziel einer Wurzelspitzenresektion ist es, den jeweiligen Seitenzahn zu erhalten und die Extraktion zu vermeiden. Als Seitenzähne im Sinne der GOZ 3120 zählen jeweils die Zähne 4 bis 8 in den Quadranten von Oberkiefer und Unterkiefer.

Zunächst werden nach der örtlichen Betäubung Zahnfleisch und Kieferknochen durchtrennt. Dabei entscheidet die Position des Zahns, von welcher Seite aus der Zahnarzt operiert. Besonders schwierig erreichbar sind die gaumenseitigen Wurzeln der Oberkieferseitenzähne, da hier wichtige Nerven und Blutgefäße verlaufen. Die entzündete Wurzelspitze wird mit einer Fräse abgetragen und das Entzündungsgewebe wird vollständig herausgeschabt, damit der Wurzelkanal anschließend mit einer bakteriendichten Füllung verschlossen werden kann.

Jetzt erfolgt die Spülung der Knochenhöhle, der Wundverschluss mit einer Naht sowie die provisorische Füllung der Zahnkrone.

Begründung für einen Steigerungs­faktor 2,4 bis 3,5

Hinweis: Der Steigerungsfaktor wird auch "Faktor", "Satz" oder "Abrechnungssatz" genannt.

Beim Abtrennen der Wurzelspitze kann es bei manchen Patienten zu Schwierigkeiten kommen, die eine zeitliche Verzögerung der OP verursachen. Ein Grund dafür kann entzündetes Zahnfleisch rund um das Operationsgebiet sein, da dieses weich und aufgequollen ist und dem Operateur mehr Schwierigkeiten als normales Zahnfleisch bereitet. Auch das Vorliegen einer Wundheilungsstörung oder eine erhöhte Blutungsneigung können den Operationsablauf verzögern.

Besondere Probleme können stark verzweigte oder gekrümmte Zahnwurzeln im hinteren Bereich des Kiefers bereiten, da der Zahnarzt oft nur schwer dorthin gelangt und die Sicht eventuell eingeschränkt ist.

Den zeitlichen und materiellen Mehraufwand im Vergleich zu unkomplizierten Operationen kann sich der Zahnarzt durch eine Erhöhung des GOZ-Satzes erstatten lassen, um seine entstandenen Kosten zu decken und seinen hohen Arbeitsaufwand entsprechend zu honorieren.

Wird häufig neben folgenden GOZ-Positionen abgrechnet

Zusätzlich zur eigentlichen Entfernung der Wurzelspitze sind verschiedene Leistungen für eine ordnungsgemäße Durchführung der Operation nötig. Zur GOZ 3120 werden deshalb weitere Positionen der GOZ sowie Ziffern aus der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) herangezogen, um die erbrachten Leistungen des Zahnarztes ausreichend zu erfassen. Unter anderem wird mit folgenden ergänzenden Gebührenpositionen abgerechnet:

  • GOZ 0090 (Betäubung einzelner Zähne)
  • GOZ 0100 (Betäubung eines Zahnnervs)
  • GOZ 0110 (Anwendung OP-Mikroskop)
  • GOZ 2050 (Bearbeitung eines Zahns, retrograde Füllung)
  • GOZ 2410 (Reinigung und Erweiterung eines Wurzelkanals)
  • GOZ 2440 (Füllung Wurzelkanal)
  • GOZ 3050 (Stillung einer übermäßigen Blutung im Mund- oder Kieferbereich)
  • GOZ 3060 (Blutstillung durch mechanische Maßnahmen)
  • GOZ 3090 (Plastischer Verschluss einer eröffneten Kieferhöhle)
  • GOZ 3100 (Plastische Deckung im Rahmen der Wundversorgung)
  • GOZ 3190 (Zystenentfernung, Knochenschnitt)
  • GOZ 3200 (Entfernung einer Zyste)
  • GOZ 4110 (Auffüllen des Knochendefekts)
  • GOZ 7070 (Schienung lockerer Zähne mittels dentinadhäsiver Befestigung von Kunststoffmaterial)
  • GOÄ 2700 (Eingliedern einer Verbandplatte)
  • GOÄ 5000 ff. (Röntgen)
  • ggf. Zuschlag für ambulantes Operieren nach Abschnitt L

Details zur Zahnarzt-Abrechnung

"Die Kosten für konfektionierte apikale Stiftsysteme sind gesondert berechnungsfähig."

Analog: BEMA 54-b (WR2)

Definition: "Wurzelspitzenresektion an einem Seitenzahn".
Abschnitt: Konservierende und chirurgische Leistungen und Röntgenleistungen (KCH).

Diese Behandlung stellt unter den gegebenen Voraussetzungen eine vertragszahnärztliche Leistung da, die der behandelnde Zahnarzt als Regelversorgung bei Gesetzlich Versicherten direkt über die Krankenkasse nach BEMA abrechnet.

Hinweis: Insofern eine zahnärztliche Leistung Komponenten enthält, welche nicht Teil der Regelversorgung sind, werden diese über GOZ privat abgerechnet.

Kosten für die Gesetzlichen Krankenkassen

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar*

54-b
WR296100,8 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Die Resektion der ersten Wurzelspitze an einem Seitenzahn wird nach BEMA 54 b abgerechnet. Die Kappung weiterer Wurzelspitzen am selben Zahn wird erneut nach 54 b abgerechnet, wenn für diese Entfernung ein neuer Zugang geschaffen werden muss.

Neben BEMA 54 b (WR2) abrechenbare Positionen

Wird im Zuge der Resektion die Kieferhöhle eröffnet, so ist das Schließen der Wunde gemäß BEMA 51 b (Pla0) abrechnungsfähig. Die aufwendige Behandlung von etwaigen Kieferzysten erfolgt dann bei einer Zystektomie als Kassenleistung nach BEMA 56 c (Zy3) oder bei einer Zystostomie als Kassenleistung nach BEMA 56 d (Zy4), das Entfernen von Granulationsgewebe oder kleinen Zysten ist hingegen abgegolten.

Am selben Seitenzahn, durch denselben Zugang: BEMA 54 c

Definition. "Wurzelspitzenresektion am selben Seitenzahn, sofern durch denselben Zugang erreichbar, je weitere Wurzelspitze".

BEMA-Nummer

Abkürzung

Bewertungszahl

Honorar 2017*

54 c (Vgl. GOZ 3120) WR3 48 50,4 €

*Als Punktwert wurden 1,05 Euro zugrunde gelegt.

Leistungsdetails

Die Resektionen von Wurzelspitzen an einem Seitenzahn, bei dem die erste Wurzelspitze bereits entfernt wurde, wird nach BEMA 54 c abgerechnet, sofern der vorhandene Zugang für die Entfernung verwendet werden kann.

Globale Informationen zum Inhalt (Disclaimer)

Die aufgeführten Informationen sollten nicht als alleinige Grundlage für Entscheidungen dienen, die Ihre Gesundheit betreffen. Holen Sie bitte stets auch den Rat Ihres Arztes ein.

Informationen, die sich auf zahnärztliche Abrechnung oder allgemein auf Bestimmungen aus Gebührenordnungen beziehen, wurden sorgsam recherchiert, sie erheben aber keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Gewähr ist ausgeschlossen. Derlei Informationen sind lediglich als Erstinformation für die Öffentlichkeit und unsere Kunden gedacht.

*Die ermöglichte Ersparnis in Preisvergleichen bezieht sich auf die Differenz des günstigsten Angebots zum Startpreis.

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